Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Fassung: 16.06.2026) 

1. Allgemeines

1.1 Über Another World Wels 
„Another World Wels“ ist ein interaktives Indoor-Gruppen-Erlebnis für Menschen zwischen 6 und 99 Jahren und wird von Carina Gollinger in Form eines Einzelunternehmens betrieben. 
 
1.2 Leistungspflicht 
Another World Wels verpflichtet sich, die schriftlich bestätigte Buchung ordnungsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. 
 
1.3 Preise 
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. 
 
1.4 Inhalte der Website, auf Social Media oder anderen Werbeträgern 
Sämtliche Informationen, Beschreibungen und Darstellungen auf der Website, den Social Media Accounts oder auf sonstigen Werbeträgern (zB Flyern etc) dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. 

2. Reservierungen / Buchung

2.1 Vertragspartei 
Die reservierende Person bestätigt, dass alle angegebenen Teilnehmer der Reservierung zugestimmt haben. Sie wird Vertragspartner von Another World Wels und haftet für sämtliche aus der Reservierung entstehenden Verpflichtungen, insbesondere für Stornierungsgebühren, Schäden und sonstige Ansprüche. 
 
2.2 Reservierungsbestätigung / Buchungsbestätigung 
Nach erfolgreicher Reservierung über die Website erhält der Reservierer eine Reservierungsbestätigung per E-Mail. Die darin enthaltenen Angaben sind unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Spätere Änderungen können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.  
Nach Prüfung der eingegangenen Reservierung, übermittelt Another World Wels dem Kunden per Mail eine schriftliche Buchungsbestätigung. 
 
2.3 Kurzfristige Buchungen 
Buchungen können je nach Verfügbarkeit auch kurzfristig erfolgen. Über das Online-Buchungssystem sind Termine in der Regel bis 3 Tage vor Spielbeginn buchbar. Für kurzfristigere Anfragen empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme über wels@another-world.at. 

3. Vertragsabschluss

3.1 Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Reservierer und Another World Wels kommt mit dem Versand einer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. 

3.2 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den bei der Buchung ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können gesondert verrechnet werden. 

4. Pünktlichkeit und Verspätungen

4.1 Ein pünktliches Erscheinen zum gebuchten Termin ist entscheidend, da es sich bei Another World Wels um zeitlich festgelegte Live-Erlebnisse handelt, die nur zum gebuchten Zeitpunkt angeboten werden können. Wir empfehlen, ca. fünf bis zehn Minuten vor dem gebuchten Termin vor Ort zu sein. 
 
4.2 Bei deutlicher Verspätung kann die gebuchte Leistung unter Umständen nicht oder nur teilweise erbracht werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Durchführung. 
 
4.3 Kann der Termin aufgrund einer Verspätung nicht stattfinden wird das als Stornierung ohne vorherige Stornierung behandelt (siehe Punkt 6 Stornierung durch den Kunden).  

5. Zahlung

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vor Ort und kann zZt nur bar erfolgen. 

6. Stornierung durch den Kunden

6.1 Stornierungen sowie das Nichterscheinen zum gebuchten Termin berechtigen Another World Wels nachfolgende Stornogebühren zu verrechnen:  
Bis zu 48 Stunden vor Beginn des gebuchten Termins: keine Gebühren 
– Zwischen 48 Stunden und 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Termins: 35 Euro 
Innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Termins: 50 Euro 
Bei Nichtantritt ohne vorherige Stornierung: 75 Euro 
 
6.2 Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an wels@another-world.at erfolgen, um gültig zu sein. 
 
6.3 Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht wird bei den von uns angebotenen Freizeitdienst-leistungen gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen. Es gelten ausschließlich die oben eingeräumten Rücktrittsbedingungen. 
 
6.4 Ein Antritt mit weniger Personen, als bei Buchung angegeben, ist folgenlos möglich. Die Mindestanzahl für das Zustandekommen eines Termins liegt bei 2 Spielern.  
 
6.5 Wird das Spiel vor Ablauf der vorgesehenen Spieldauer vom Kunden abgebrochen (der Grund ist hierbei unerheblich) erfolgt keine Minderung des Ticketpreises oder ein Wegfall der Zahlungspflicht. 
 
6.6 Ein Wegfall der Zahlungspflicht erfolgt nur 
wenn eine Teilnahme am Spiel nicht möglich ist, weil die Brille (als notwendiger Ausgleich einer Sehschwäche) nicht in Kombination mit der VR-Brille getragen werden kann oder 
bei Stromausfall in der VR-Arena in der ersten Hälfte der Spielzeit. 

7. Stornierung durch Another World Wels

7.1 Another World Wels behält sich das Recht vor, bestätigte Buchungen aus wichtigen organisatorischen, technischen oder betrieblichen Gründen abzusagen. 
 
7.2 Wurde ggfs. bereits etwas vorab bezahlt, wird der Betrag innerhalb von 7 Tagen vollständig rückerstattet oder nach Vereinbarung ein Ersatztermin angeboten. 
 
7.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Unterkunfts-, Verdienst- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

8. Haftung

8.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Betreiber-Haftung ist ausgeschlossen.
 
8.2 Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen. Diese können, während des Spiels, in den dafür vorgesehenen, abschließbaren Spinden hinterlegt werden. 
 
8.3 Besucher sind verpflichtet, Ersatz zu leisten für alle Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig verursachen. Begleitpersonen sind für die von Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) verursachten Schäden verantwortlich.  

9. Teilnahmevoraussetzungen sowie Verhalten am Gelände der der Veranstaltungsstätte

9.1 Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet. Dieser Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für seine/ihre Sicherheit Sorge zu tragen und es/sie vor Schäden zu bewahren. 
 
9.2 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur am Spielgeschehen teilnehmen, wenn sie in Begleitung einer erwachsenen Person erscheinen, die die Verantwortung für ihre Teilnahme trägt. Alternativ können sie eine Teilnahme-Einwilligung mitbringen, die von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet wurde.
 
9.3 Eine Teilnahme am Spielgeschehen ist ausgeschlossen bei: 
– Alkohol- oder Drogeneinfluss; 
– frischen Verletzungen (z. B. Brüche); 
– unbehandelten Epilepsie oder die Neigung zu Krampfanfällen; 
– akuten oder schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen; 
– akute oder schwere Störungen des zentralen Nervensystems; 
– Blindheit oder beidseitiger Taubheit; 
– maßgeblicher Beeinträchtigungen der Mobilität (unsicherer, schwankender Gang, Störungen 
des Gleichgewichtssinns, das Angewiesen sein auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl, Ataxie etc.); 

Bei Schwangerschaft wird eine Teilnahme nicht empfohlen.
Im Zweifel ist das Personal zu informieren, um eine entsprechende Risikoabwägung durchzuführen. 
 
9.4 Das Rauchen ist in den Innenräumen der Veranstaltungsstätte nicht gestattet. Rauchen auf den Parkplätzen ist erlaubt, jedoch nur bei ordnungsgemäßer Entsorgung von Asche und Zigarettenstummeln in dafür vorgesehenen Aschenbechern (bei der Rezeption erhältlich). 
 
9.7 Der Einsatz von offenem Feuer oder Pyrotechnik ist in der Veranstaltungsstätte strengstens verboten. 
 
9.6 Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (Stich- und Schneidewaffen, Gewehre, …), die Körperverletzungen verursachen könnten, ist strengstens verboten. 
 
9.7 Bei mutwilliger Störung des Spielbetriebs auf Kosten anderer Kundinnen und Kunden, beziehungsweise der Gefährdung der eigenen Gesundheit oder der von anderen Kundinnen und Kunden, oder bei mutwilliger Beschädigung von Einrichtung und Gegenständen kann das Personal die entsprechende Person oder Personengruppe ohne jeden Anspruch auf Wegfall der Zahlungspflicht des Ticketpreises, der Veranstaltungsstätte verwiesen und in schweren Fällen Hausverbote erteilen. 

10. Aufzeichnung und Überwachung

10.1 Videoüberwachung 
Die Spielräume werden aus Sicherheitsgründen sowie zur Unterstützung der Spielleitung videoüberwacht. Die Aufzeichnungen der Videoüberwachung werden ausschließlich für diese Zwecke verwendet. 
 
10.2 Erinnerungsfoto 
Auf Wunsch und im Falle der Zustimmung aller abgebildeten Teilnehmer wird außerdem vor oder nach dem Spiel ein Erinnerungsfoto erstellt, welches auf den Social Media Kanälen (Facebook, Instagram) von Another World Wels veröffentlicht wird.  
 
10.3 Weitere Foto- und Videoaufnahmen 
Bei ausgewählten Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen für Werbe- und Marketingzwecke erstellt werden. Mit Unterzeichnung der entsprechenden Einverständniserklärung erklären sich die Teilnehmer mit der Verwendung dieser Aufnahmen einverstanden. 

11. Änderungen

Another World Wels behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern. Es gilt jedoch jeweils die zum Reservierungszeitpunkt vereinbarte Fassung.  

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.  
 
12.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. 

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